13. 08. 2026 KFW Förderung: „Jung kauft Alt” steigt auf 180.000 Euro

KFW Förderung: „Jung kauft Alt” steigt auf 180.000 Euro

Wer in Dresden eine Bestandsimmobilie kaufen möchte und dabei eine Familie mit Kindern ist, kann ab sofort deutlich mehr staatlich verbilligtes Kapital nutzen: Die KfW hat zum 3. August 2026 die Förderhöchstbeträge im Programm „Jung kauft Alt” angehoben, offiziell bestätigt durch eine gemeinsame Pressemitteilung von KfW und Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vom 30.07.2026. Für Familien, die eine sanierungsbedürftige Eigentumswohnung oder ein Haus im Dresdner Bestand erwerben und selbst bewohnen möchten, verschiebt sich damit die Finanzierungsrechnung spürbar. VIAREALIS® ordnet ein, was sich konkret ändert, wer profitiert und worauf es bei der Antragstellung ankommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 3. August 2026 steigt der Förderhöchstbetrag im KfW-Programm „Jung kauft Alt” (308) auf 140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 Euro bei zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern.
  • Gefördert wird der Kauf einer bestehenden, selbst genutzten Wohnimmobilie mit schlechtem Energiestandard (Energieeffizienzklasse F, G oder H), die innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage energetisch saniert werden muss.
  • Neu: Die Sanierung kann künftig auch in Einzelmaßnahmen erfolgen, etwa Fenstertausch, Fassadendämmung, Dachdämmung oder Heizungstausch, statt zwingend als Komplettsanierung zum „Effizienzhaus 85 EE”.
  • Die Darlehenszinsen werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verbilligt. Am 30.07.2026 lag der effektive Jahreszins bei rund 0,53 Prozent (35 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung).
  • Antragsberechtigt sind Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind.
  • Der Förderantrag muss vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags über die Hausbank gestellt werden, nicht direkt bei der KfW.

Was ändert sich bei „Jung kauft Alt” zum 3. August 2026 konkret?

Der maximale Förderkredit steigt für Familien mit einem Kind von bisher 100.000 Euro auf 140.000 Euro. Bei zwei Kindern wächst der Höchstbetrag von 125.000 Euro auf 160.000 Euro, ab drei Kindern von 150.000 Euro auf 180.000 Euro. Die Erhöhung gilt für alle Anträge, die ab dem 3. August 2026 bei der Hausbank eingereicht werden. Wer vor diesem Stichtag beantragt, erhält nur die bisherigen, niedrigeren Beträge, selbst wenn der Notartermin erst später stattfindet.

Wer kann das Förderprogramm „Jung kauft Alt” beantragen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die erstmals Wohneigentum zur Selbstnutzung erwerben, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt und deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen maximal 90.000 Euro bei einem Kind beträgt, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind. Die zu erwerbende Immobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung laut Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein, betrifft also überwiegend ältere, unsanierte Gebäude im Bestand in Dresden.

Wie viel mehr Förderung bedeutet das konkret? Ein Rechenbeispiel

Eine Familie mit zwei Kindern kauft eine sanierungsbedürftige Eigentumswohnung in Dresden für 300.000 Euro. Bislang lag der maximale KfW-Kredit bei 125.000 Euro, ab dem 3. August 2026 sind es 160.000 Euro, ein Plus von 35.000 Euro zu einem Zinssatz von rund 0,53 Prozent effektiv statt marktüblicher, mit dem klassischen Bankdarlehen kombinierter Konditionen. Über die zehnjährige Zinsbindung gerechnet, ergibt sich allein durch diese zusätzliche, stark zinsverbilligte Kreditsumme eine spürbare Entlastung der monatlichen Rate. Die genaue Ersparnis hängt von der individuellen Anschlussfinanzierung ab; eine durchdachte Baufinanzierung mit Konditionsvergleich für den restlichen Kreditbedarf bleibt daher entscheidend.

Welche Sanierungspflichten gelten, und was ist bei den neuen Einzelmaßnahmen zu beachten?

Wer den Förderkredit erhält, verpflichtet sich, die Immobilie innerhalb von 54 Monaten nach KfW-Zusage energetisch zu sanieren. Bisher war dafür meist eine Komplettsanierung auf den Standard „Effizienzhaus 85 EE” oder „Effizienzhaus Denkmal EE” nötig. Neu ist die Möglichkeit, stattdessen einzelne Maßnahmen umzusetzen: in der Regel Fenstertausch, Fassadendämmung, Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke sowie Heizungstausch auf mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien. Das senkt die Einstiegshürde für Familien, die sich zunächst einrichten und die Sanierung dann schrittweise umsetzen möchten, wie es auch beim Standard-Effizienzhausweg über das Programm 261 möglich ist, das im Beitrag zur verlängerten Effizienzhaus-Förderung näher erläutert wird.

Wie läuft die Antragstellung ab und worauf sollten Käufer in Dresden achten?

Der Förderkredit wird nicht direkt bei der KfW, sondern über die Hausbank oder einen Finanzierungspartner beantragt, wie bei KfW-Programmen üblich. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Der Antrag muss vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags vollständig eingereicht sein. Wer bereits eine passende Immobilie gefunden hat, sollte die Bank frühzeitig einbinden, damit der neue, höhere Förderbetrag ab dem 3. August 2026 auch tatsächlich genutzt werden kann. Für Familien, die noch unsicher sind, ob sich der Kauf einer Bestandsimmobilie oder ein Neubau besser eignet, lohnt sich zudem ein Blick in unseren Grundsatzbeitrag dazu, wann sich ein Wohnungskauf grundsätzlich lohnt.

Vergleich: Förderhöchstbeträge vor und ab dem 3. August 2026

Kinder im HaushaltFörderhöchstbetrag bisherFörderhöchstbetrag ab 03.08.2026
1 Kind100.000 Euro140.000 Euro
2 Kinder125.000 Euro160.000 Euro
3 Kinder oder mehr150.000 Euro180.000 Euro

Häufig gestellte Fragen zur KFW Förderung

Ab wann gilt die erhöhte Förderung bei „Jung kauft Alt”?

Die neuen Förderhöchstbeträge gelten für Anträge, die ab dem 3. August 2026 bei der finanzierenden Hausbank eingereicht werden. Frühere Anträge werden zu den bisherigen, niedrigeren Beträgen bearbeitet.

Kann ich „Jung kauft Alt” mit anderen KfW-Programmen kombinieren?

Für die eigentliche Sanierung stehen zusätzlich Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude zur Verfügung, etwa die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) oder der BEG-Wohngebäude-Kredit (Programm 261). Diese sind laut KfW mit „Jung kauft Alt” kombinierbar.

Gilt die Förderung auch für Eigentumswohnungen, oder nur für Häuser?

Gefördert werden sowohl bestehende Wohngebäude als auch bestehende Eigentumswohnungen, solange die Immobilie selbst genutzt wird und die energetischen Voraussetzungen erfüllt.

Was passiert, wenn die Sanierung nicht innerhalb von 54 Monaten abgeschlossen wird?

Die fristgerechte energetische Sanierung ist eine zentrale Förderbedingung. Wird sie nicht eingehalten, entfällt nach den KfW-Bedingungen der Anspruch auf die vergünstigten Konditionen des Förderkredits.

Muss ich das Programm direkt bei der KfW beantragen?

Nein. Wie bei allen KfW-Förderkrediten erfolgt die Antragstellung über die Hausbank oder einen Finanzierungspartner, und zwar zwingend vor Abschluss des Kaufvertrags.

Rechtlicher Hinweis

Stand 03.08.2026, ohne Gewähr. Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzt keine individuelle Finanzierungsberatung. Fördersätze, Zinssätze und Fristen können sich kurzfristig ändern und hängen von der Verfügbarkeit der bereitgestellten Bundesmittel ab. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils aktuellen Produktbedingungen der KfW.

Quellen (verifiziert, Stand 03.08.2026)

  • KfW Bankengruppe, im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB): Pressemitteilung „KfW und Bund verbessern Förderung für Kauf sanierungsbedürftiger Wohnimmobilien durch Familien” vom 30.07.2026, verbreitet über die offizielle KfW-Presseverteilung (news aktuell / Presseportal): https://www.presseportal.de/pm/41193/6324165
  • KfW Bankengruppe: Förderprodukt „Wohneigentum für Familien, Bestandserwerb / Jung kauft Alt (308)”, Produktseite mit Konditionen und Voraussetzungen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Wohneigentum-für-Familien-Bestandserwerb-(308)/ (Hinweis: Die tabellarischen Kreditbeträge auf dieser Produktseite waren zum Redaktionsschluss dieses Beitrags noch nicht auf die neuen, ab 03.08.2026 geltenden Höchstbeträge aktualisiert; maßgeblich ist die Pressemitteilung vom 30.07.2026)
  • KfW Bankengruppe: Merkblatt „Wohneigentum für Familien, Bestandserwerb” (Bestellnummer 600 000 5152, Stand 12/2025), PDF: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000005152_M_308.pdf (enthält alle unverändert geltenden Förderbedingungen wie Einkommensgrenzen, Selbstnutzungspflicht und Antragsverfahren; die dort genannten Kreditbeträge sind Stand Dezember 2025 und noch nicht auf die ab 03.08.2026 geltenden, höheren Beträge aktualisiert, maßgeblich ist die Pressemitteilung vom 30.07.2026)

Contents

Further topics

Immobilie geerbt: Warum der Gutachterausschuss jetzt über Ihre Immobilienbewertung für die Erbschaftsteuer entscheidet

Wer in Dresden eine Eigentumswohnung oder ein Haus erbt oder geschenkt bekommt, muss dem Finanzamt einen...
Read more

Neue EU Gebäuderichtlinie 2026: Was ändert sich am Energieausweis für Eigentümer in Dresden?

Das Wichtigste zur neuen EU Gebäuderichtlinie in Kürze Neue Skala von A bis G: Die neue EU Gebäuderichtlinie...
Read more

Mietrechtsreform 2026: Was die geplante Deckelung der Indexmiete für Vermieter in Dresden bedeutet

Das Wichtigste in Kürze Die Mietrechtsreform 2026 rückt für Immobilieneigentümer näher. Als erfahrener...
Read more

Find the right property for you

If you would like a free initial consultation, please register here:

Diese Website ist durch reCAPTCHA geschützt und es gelten die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen von Google.

Find the right property for you

If you would like a free initial consultation, please register here:

Diese Website ist durch reCAPTCHA geschützt und es gelten die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen von Google.